Du befindest Dich gerade mitten im Psychologiestudium und bist Dir unsicher, wie du Therapeut oder Therapeutin wirst.
Hast Du Dein Psychologiestudium (Bachelor oder Master) vor dem 01.09.2020 begonnen, also vor Inkrafttreten der neuen Reform, greift eine Übergangsregelung. Laut dieser hast Du die Möglichkeit die Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten/Psychotherapeutin oder zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/Therapeutin nach bisherigem Vorgehen zu absolvieren. Dafür wurde eine Frist von 12 Jahren eingeräumt, was bedeutet, dass Du Deine Ausbildung bis zum 01.09.2032 absolviert haben musst. Dies gilt auch für Studierende pädagogischer oder erziehungswissenschaftlicher Studiengänge bzw. soziale Arbeit, die die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/Therapeutin anstreben (siehe Abb. „Studium in der alten Ausbildungsordnung“). Du möchtest Psychologie studieren oder studierst Psychologie und hast das Ziel als Psychotherapeut/Psychotherapeutin zu arbeiten? Der Weg dorthin wurde 2020 grundlegend reformiert. Es gibt daher für bereits Studierende und Studienbeginner der Psychologie verschiedene Wege das Berufsziel zu erreichen. Was diese Veränderungen auch für Studieninteressierte, Studierende der Psychologie, Erziehungswissenschaften, Pädagogik oder soziale Arbeit und Absolventinnen und Absolventen bedeutet, wollen wir Dir in den folgenden Blogposts vorstellen.
Teil 1:
Nach dem Studium muss eine psychotherapeutische Ausbildung erfolgen.
Nach erfolgreichem Masterabschluss gilt für alle o.g. Studiengänge: Du musst als nächsten Schritt eine psychotherapeutische Zusatzausbildung absolvieren um praktisch tätig werden zu dürfen.
Hast Du Dein Psychologiestudium (Bachelor oder Master) vor dem 01.09.2020 begonnen, also vor Inkrafttreten der neuen Reform, greift eine Übergangsregelung. Laut dieser hast Du die Möglichkeit die Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten/Psychotherapeutin oder zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/Therapeutin nach bisherigem Vorgehen zu absolvieren. Dafür wurde eine Frist von 12 Jahren eingeräumt, was bedeutet, dass Du Deine Ausbildung bis zum 01.09.2032 absolviert haben musst. Dies gilt auch für Studierende pädagogischer oder erziehungswissenschaftlicher Studiengänge, die die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/Therapeutin anstreben.
Nach dem alten, bisherigen Modell musst du eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit in einer psychiatrischen Einrichtung und eine umfangreiche theoretische und praktische Ausbildung an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte durchlaufen. Du bist dann ein Psychotherapeut/eine Psychotherapeutin in Ausbildung (PiA). Bisher hast du keinen Anspruch auf eine Vergütung, das soll sich aber ändern. Bislang musst du auch Ausbildungsgebühren entrichten. Am Ende der Ausbildung wartet eine staatliche Abschlussprüfung auf Dich. Hast Du diese Approbation erfolgreich erworben, bist du psychologischer Psychotherapeut/Psychotherapeutin oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/Therapeutin und hast Zugang zum Versorgungssystem der gesetzlichen Krankenkassen, um mit Klienten/Klientinnen zu arbeiten.
Neben den hohen Kosten (es kommen je nach Ausbildungsinstitut zwischen ca. 10.000 und 20.000 Euro auf Dich zu) und der geringen bis fehlenden Entlohnung, stellen besonders die bundesweit uneinheitlich geregelten Zugangsbedingungen ein Problem dar.
Zukünftig sollen auch Psychotherapeut/eine Psychotherapeutin in Ausbildung (PiA) Anspruch auf eine Mindestvergütung erhalten. Dabei stehen Dir monatlich 1000 Euro brutto Mindestvergütung im Gespräch während der praktischen Tätigkeit .
Wenn Du Dich aktuell im (Bachelor-) Psychologiestudium befindest, empfehlen wir Dir, Kontakt mit Deiner Fakultät oder den Fachbereichsverantwortlichen aufzunehmen. Da es zurzeit noch keine einheitliche Regelung zur Umstellung der Psychologiestudiengänge in die neuen Inhalte gibt, solltest Du Dich informieren, ob ein Wechsel zum neuen Studienmodell an Deiner Uni bereits möglich ist. Wenn dies der Fall ist, kannst Du das Für und Wider eines Wechsels und auch Möglichkeiten von Nach- und Zusatzqualifikationen beispielsweise mit den Studienfachberatern besprechen.
Ein Wechsel in das neue Vorgehen ist für aktuell Bachelorstudierende wahrscheinlicher als für solche, die sich bereits im Masterstudium der Psychologie befinden. Dies liegt daran, dass die Bachelorstudiengängen nach dem alten System nicht die Voraussetzungen für eine Approbation nach dem neuen System erfüllen. Studierst Du also bereits im Master, empfehlen wir Dir, das Studium nach dem alten System abzuschließen und darauf zu achten, ausreichend klinische Inhalte zu belegen, um nach dem Studium für eine therapeutische Ausbildung nach dem alten Vorgehen qualifiziert zu sein.
Solltest Du Masterabsolvent der Pädagogik oder Sonderpädagogik sein, ist es wichtig, dass du dich bereits im Masterstudium mit den Anforderungen der unterschiedlichen Ausbildungsinstitute auseinandersetzt, da es hier verschiedene Aufnahmekriterien gibt.
Auch nicht alle Masterabschlüsse der Psychologie von Privat- oder Fernuniversitäten werden von allen Ausbildungsinstituten anerkannt. Solltest Du Dich also im Bachelorstudium der Psychologie befinden, achte unbedingt bei der Wahl deines Masters darauf, dass klinische Inhalte angeboten werden und dass der Abschluss an deiner Wunsch-Universität Dich für eine Psychotherapeutenausbildung qualifiziert. Auf der Website des Bundes Deutscher Psychologen findest Du eine Übersicht mit Links zu Behörden und Kammern der Bundesländer, in denen Listen mit anerkannten Ausbildungsinstituten verfügbar sind. Alternativ bietet das Portal für Junge Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten der Deutschen Psychotherapeutischen Vereinigung eine Übersicht mit Ausbildungsinstituten unterschiedlicher Bundesländer.
Hinweis: alle Angaben sind ohne Gewähr, da sich die Gegebenheiten laufend ändern. Wir empfehlen daher immer ein Gespräch mit der jeweiligen Universität zu führen, um die aktuellen Abläufe zu erfragen (Stand: Juli 2021).
Quellen
httpss://www.bdp-verband.de/profession/ausbildung
httpss://www.bdp-verband.de/profession/ausbildung/ausbildungsinstitute-fur-psychotherapie.html